Ehemalige Hochgerichtsstätte (Galgen)
- Hundefreundlich
- Parkplätze vorhanden
- Kinderwagen geeignet
Alle Informationen im Überblick
- Typ
- Gedenkstätte
- Epoche
- Moderne
- Entstehung
- 1998
- Zugehörigkeit
- Odenwald
- Stadt
- 74731 - Walldürn
- Geo Koordinaten
- 49.590616, 9.381286
Direkt neben dem kleinen Parkplatz nahe Walldürn, von wo aus man eine kleine Rundwanderung auf dem Limes Lehrpfad unternehmen kann, errichtete man im Jahre 1998 ein Mahnmal zur vorgeschichtlichen und mittelalterlichen Hochrichtbarkeit.
Vor dem Mahnmal steht eine Informationstafel, deren Inhalt folgendes besagt:
"Dieses Mahnmal, an einem uralten Fern- und Wallfahrtsweg gelegen soll die Erinnerung wachhalten an einen Ort der früh- und mittelalterlichen Hochgerichtbarkeit.
Von der jüngeren Steinzeit an - in mittelbarer Nähe sind heute noch 7 Hügelgräber aus vorgeschichtlicher Zeit erhalten - bis ins 19. Jahrhundert reicht die Zeitspanne, in der Menschen, die sich gegen Sitte, Recht und Gesetz vergangen hatten am Galgen den Tod durch den Strang erlitten. Bei den Germanen stand auf Verrat, Feigheit und Flucht vor dem Feinde und Mord die Todesstrafe, die im Thing von alten freien Männern eines Stammes beschlossen wurde.
Im Laufe der Jahrhunderte kamen weitere Tötungsdelikte hinzu. Ursprünglich war es den Missetäter an einem dürren 'lebenshemmenden' Baum zu erhängen. Im 8. Jahrhundert ordnete Karl der Große dann die Errichtung von künstlichen Galgen an.
Im hiesigen Raum waren es die Edelherren von Dürn, die ab dem Jahre 1168 für die Stauferkaiser das Straf- und Geleitrecht ausübten. Nach dem Übergang der Stadt Walldürn an das Erzstift Mainz im Jahre 1294 lag die Gerichtbarkeit bei den Zentgrafen und Amtmännern der Mainzer Fürstbischöfe und verblieb dort bis zur Sakularisierung im Jahre 1803. Mit dem Anschluss Walldürns an das Großherzogtum Baden war daraufhin dessen Justiz zuständig. Die letzte öffentliche Hinrichtung im Amtsbezirk Walldürn erfolgte im Jahre 1817 durch den Scharfrichter."
Vor dem Mahnmal steht eine Informationstafel, deren Inhalt folgendes besagt:
"Dieses Mahnmal, an einem uralten Fern- und Wallfahrtsweg gelegen soll die Erinnerung wachhalten an einen Ort der früh- und mittelalterlichen Hochgerichtbarkeit.
Von der jüngeren Steinzeit an - in mittelbarer Nähe sind heute noch 7 Hügelgräber aus vorgeschichtlicher Zeit erhalten - bis ins 19. Jahrhundert reicht die Zeitspanne, in der Menschen, die sich gegen Sitte, Recht und Gesetz vergangen hatten am Galgen den Tod durch den Strang erlitten. Bei den Germanen stand auf Verrat, Feigheit und Flucht vor dem Feinde und Mord die Todesstrafe, die im Thing von alten freien Männern eines Stammes beschlossen wurde.
Im Laufe der Jahrhunderte kamen weitere Tötungsdelikte hinzu. Ursprünglich war es den Missetäter an einem dürren 'lebenshemmenden' Baum zu erhängen. Im 8. Jahrhundert ordnete Karl der Große dann die Errichtung von künstlichen Galgen an.
Im hiesigen Raum waren es die Edelherren von Dürn, die ab dem Jahre 1168 für die Stauferkaiser das Straf- und Geleitrecht ausübten. Nach dem Übergang der Stadt Walldürn an das Erzstift Mainz im Jahre 1294 lag die Gerichtbarkeit bei den Zentgrafen und Amtmännern der Mainzer Fürstbischöfe und verblieb dort bis zur Sakularisierung im Jahre 1803. Mit dem Anschluss Walldürns an das Großherzogtum Baden war daraufhin dessen Justiz zuständig. Die letzte öffentliche Hinrichtung im Amtsbezirk Walldürn erfolgte im Jahre 1817 durch den Scharfrichter."
Besucherinformationen
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